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Datenerfassung
Laut der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (§§ 6 und 14, Abs. 2 und 6) müssen öffentliche Bibliotheken die Daten ihrer Besucherinnen und Besucher erfassen und vier Wochen aufbewahren. Im Eingangsbereich der Stabi liegen die entsprechenden Formulare und eine Sammelbox aus. Bitte füllen Sie je Haushalt einen Zettel aus und werfen Sie ihn in die Box – es ist sonst kein Zutritt möglich. Die Zettel werden aufbewahrt und nach vier Wochen vernichtet.
Sie können das Formular auch zuhause ausdrucken und ausgefüllt mitbringen.